Werdegang

Ich habe im Jahr 2000 mein Studium der Rechtswissenschaften an der Fakultät für Rechtswissenschaften „N.Titulescu“ in Craiova (Rumänien) abgeschlossen. Anschließend habe ich ein zweijähriges Masterstudium im juristischen Bereich absolviert.

Im Jahr 2000 bin ich nach Bestehen der Aufnahmeprüfung in die rumänische Anwaltschaft eingetreten. Meine praktische Ausbildung habe ich in einer Anwalrskanzlei absolviert. Nach Bestehen der definitiven Anwaltsprüfung im Jahr 2003 wurde ich als Rechtsanwältin in Rumänien zugelassen.

Im selben Jahr habe ich meine eigene Einzelkanzlei „Scafă Cristina-Magdalena“ gegründet, die bis heutee besteht und kontinuierlich tätig ist.

Später bin ich gemeinsam mit meiner Familie nach Deutschland gezogen. Dort habe ich zunächst intensiv Sprachkurse in deutscher Sprache absolviert. Anschließend habe ich mich auf die Anerkennung meiner in Rumänien erworbene juristischen Ausbildung konzentriert. Nach Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Anerkennungsverfahren und dem Bestehen eines entprechenden Examens wurde ich in die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle aufgenommen ( gemäß §2 Abs.1 EuRAG ).

In der Folge habe ich auch in Deutschland eine eigene Einzelkanzlei eröffnet und meine anwaltliche Tätigkeit sowohl in Deutchland als auch in Rumänien ausübe.

Aufgrund meiner doppelten Zugelassung bin ich berechtigt,Mandantinnen und Mandanten in beiden Ländern zu vertreten und sie in Fragen des rumäniscehn und deutschen Rechts kompetent zu beraten.

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